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Allgemeine regeln und bedingungen der zusammenarbeit

Die ACCES Group verpflichtet sich:

  • bei der Ausübung aller in Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung stehender Tätigkeiten mit kaufmännischer Sorgfalt, entsprechend den Anweisungen des Kunden und im Einklang mit den allgemein gültigen Rechtsvorschriften vorzugehen.
  • die Rechte und berechtigten Interessen des Kunden zu wahren, dabei gewissenhaft und ehrlich zu handeln und alle gesetzlichen Mittel sowie alles andere konsequent zu nutzen, was sie gemäß den Anweisungen des Kunden im Hinblick auf diese Interessen für nutzbringend erachtet.
  • dem Kunden unmittelbar nach deren Kenntnisnahme sämtliche Informationen mitzuteilen, die ihr bei der Dienstleistungserbringung bekannt geworden sind und die sich in einer Änderung der Anweisungen des Kunden auswirken könnten.
  • die Monatsabschlüsse entsprechend den Wünschen des Kunden zu erstellen, und zwar unter Berücksichtigung des Istzustandes, zu dem ihr vom Kunden sämtliche Unterlagen übergeben wurden, die für eine richtige und ordnungsgemäße Erstellung der Monatsergebnisse erforderlich sind.
  • die Umsatzsteuererklärung innerhalb der gesetzlichen Frist zu erstellen, d.h. spätestens bis zum zwanzigsten (20.) Kalendertag des Kalendermonats, der auf den Kalendermonat folgt, für den die betreffende Steuererklärung erstellt wird.
  • den Rechnungsabschluss für das vorangegangene Geschäftsjahr zu erstellen und dem Auftraggeber spätestens dreißig (30) Kalendertage vor dem Termin für die Einreichung der Einkommensteuererklärung zur Genehmigung zu übergeben.
  • die Lohnabrechnung entsprechend den Wünschen des Kunden zu erledigen, (darunter verstehen sich die sog. „Lohnzettel“), und zwar spätestens bis zum zehnten (10.) Kalendertag nach Entgegennahme der Unterlagen für die Lohnabrechnung.
  • auf Wünsche des Kunden (Konsultationsbedarf) innerhalb von 5 Stunden nach deren Mitteilung per Telefon oder E-Mail zu reagieren. Sollte es aus objektiven Gründen nicht möglich sein, den Kundenwunsch innerhalb dieses Zeitraums zu erfüllen, teilen wir dies dem Kunden mit, um einen anderen Termin für die Erledigung der Aufgabe vereinbaren zu können (z.B. falls es notwendig ist, kompliziertere Analysen auszuarbeiten usw.).
  • Sollte eine Anweisung des Kunden falsch sein oder die sich aus einer solchen Anweisung ergebende Vorgehensweise den rechtlichen Bestimmungen widersprechen, ist die ACCES Group verpflichtet, den Kunden darauf hinzuweisen (per E-Mail genügt) und dessen weitere Anweisungen zum Vorgehen einzuholen. Sollte der Kunde dennoch auf seiner Anweisung bestehen, übernehmen wir keine Haftung für eventuelle, infolge dessen entstehende Schäden.
  • zu prüfen, ob die abgegebenen Unterlagen sämtliche in den einschlägigen Vorschriften festgelegten Formerfordernisse erfüllen. Sollten wir feststellen, dass diese Formerfordernisse nicht erfüllt sind, informieren wir den Kunden unverzüglich darüber (per E-Mail genügt). Der Kunde hat daraufhin Abhilfe zu schaffen

Die ACCES Group ersucht um Folgendes:

  • fristgerechte Abgabe sämtlicher Informationen, Unterlagen und Belege, die die Dienstleistungserbringung betreffen und die der Kunde zur Verfügung hat, sofern aus ihrem Wesen nicht hervorgeht, dass wir sie selbstständig zu beschaffen haben.
  • das Recht, von den Anweisungen des Kunden abzuweichen, sofern dies im Interesse des Kunden unbedingt notwendig ist und wir nicht rechtzeitig seine Zustimmung einholen können.
  • Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die dem Kunden entstehen und durch die Verwendung von Unterlagen verursacht wurden, die von ihm entgegengenommen wurden, sofern deren Ungeeignetheit von uns selbst mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht festgestellt werden konnte bzw. wir auf deren Ungeeignetheit hingewiesen haben und der Kunde dennoch auf der Verwendung dieser Unterlagen bestanden hat.
  • Mitteilung sämtlicher Änderungen in Bezug auf den Unternehmensgegenstand und die Unternehmensart, die zu einer Änderung in der Buchhaltung, Besteuerung bzw. in der Frist für die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Staatshaushalt und anderen Institutionen führen würden, innerhalb von drei (3) Tagen nach deren Kenntnisnahme durch den Kunden.

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